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Skatevideos und Musik – Interview mit Robin Hofmann

Skateboardvideos ohne Musik wären eine ziemlich öde Angelegenheit. Egal ob Hip Hop, Punk Rock oder tibetanischer Kehlkopfgesang, jeder hat so seine Vorlieben zur Untermalung der eigenen Moves in seinem Part. Deshalb haben wir uns in unserer neuen Ausgabe eingehend mit dem Thema Musik und Skatevideos beschäftigt. Wir haben die größten „Hits“ aus der Historie der Skatevideos gesucht und uns mit Colin Kennedy unterhalten, der uns erzählt hat, wie er es beim Schneiden von Skatevideos mit der Musik handhabt.

Da in Zeiten von GEMA gesperrten Youtube Clips und wegen Rechteverletzung inhaftierten, selbsternannten Internetkrösussen aber auch die rechtliche Seite immer mehr eine Rolle spielt, haben wir uns zusätzlich noch mit Robin Hofmann hingesetzt, der die Musik für das Adidas Video Diagonal beschafft hat und der hier erklärt wie das denn ist, mit Musikcopyrights.

Robin Hofmann

Hi Robin, stell dich doch bitte kurz vor.
Ich bin Robin Hofmann, bin seit seit über 15 Jahren DJ, hab Design studiert und ein Plattenlabel betrieben. Vor einigen Jahren habe ich mit einem Freund die Corporate Sound Agentur HearDis! gegründet.

Was genau macht die Agentur?
Kurz gesagt, was eine klassische Werbe/Design-Agentur für die Augen macht, machen wir für die Ohren. Wir finden den perfekten Sound für Firmen, Marken, Filme, Events, usw. Das bedeutet wir erarbeiten Konzepte, komponieren und produzieren Musik, lizenzieren bestehende Titel, buchen Bands, usw.

Hast du schon öfter die Rechte für Skatevideos geklärt?
Im Skatebereich sind wir gar nicht so aktiv. Aber wir lizenzieren sehr viel Musik für die unterschiedlichsten Projekte. Das letzte große Ding war die Vodafone Kampagne letzten Sommer. Die Band „Bag Raiders“ hat es darauf hin in die Charts geschafft und uns eine Goldene Schallplatte beschert.

Wie kam es dann, dass ihr euch für das Adidas „Diagonal“ Video um die Musikrechte gekümmert habt?
Torsten Frank, der seit Jahren maßgeblich die Adidas Videos produziert, ist ein alter Freund von mir. Wenn ich einen guten Filmer und Cutter brauche, dann ist er mein Mann, wenn er Musik braucht kommt er zu mir.

Ich hab gehört, für einen Part war es relativ schwierg bis die Rechte schließlich gesichert waren. Was war da das Schwierige daran?
Es ging um den Song „1901“ von Phoenix. Wir wollten den unbedingt und hatten aber ein sehr begrenztes Budget. Der Song war noch nicht draußen aber ich hab schon geahnt, dass es ein Mega Hit wird. Wir konnten dann Phoenix doch überzeugen und ein paar Monate später lief der Titel überall und Phoenix hat einen Grammy bekommen. Super Timing.

Was kosten solche Rechte im Schnitt und gibt es Unterschiede zwischen, z.B. einem Song der Beatles und einer unbekannten Indie Band?
Die Unterschiede sind enorm. Für die unbekannte Indie-Band muß man wahrscheinlich nur höflich Fragen und gibt denen ein paar neue Skate Decks, bei den Beatles kommt man unter 500.000€ nicht weg.

Musste auf einen Song komplett verzichtet werden, weil die Rechte nicht geklärt werden konnten und wenn ja, auf welchen?
Bisher hat es fast immer geklappt.

Hast du eine spezielle Taktik um den Rechteinhabern die Beteiligung an einem Skatevideo schmackhaft zu machen?
Da ich selber 10 Jahre lang ein Musiklabel gemacht habe kenne ich auch die andere Seite. Oft sind die Anfragen sehr frech, arrogant und unpräzise. Daher rate ich ehrlich und höflich zu sein. Man sollte seine Situation klar machen und auch die Begeisterung für den jeweiligen Song. Es geht darum, „dass der bestimmte Videopart durch genau dieses Lied viel besser wird“, usw. Natürlich kann man argumentieren, dass durch das Skatevideo auch der Künstler bekannter wird und mehr Fans bekommt. Ich rate auch dazu eher unbekannte Talente zu fördern. Erstens ist das innovativer, zweitens billiger. Skateboardvideos haben schon immer neue Musikstile und Künstler gefördert, das sollte auch so bleiben.

Wie geht man genau vor, wenn man sich Musikrechte sichert? Wen muss man fragen und welche Rolle spielt die Gema?
Das ist ein ziemlich komplexes Thema, ich versuche es einfach zu halten. Erst muss man schauen ob es sich um eine private oder kommerzielle Sache handelt. Sobald eine Marke involviert ist, handelt es sich automatisch um eine kommerzielle Anwendung. Auch wenn das Video verkauft wird oder gegen Eintritt öffentlich aufgeführt wird. Macht man ein Video zum Spaß und um es innerhalb seine Freundeskreis zu zeigen, ist es privat.
Bei einer kommerziellen Situation gilt es zwei Rechte zu klären. Diese liegen entweder bei den Künstlern direkt, bei deren Label oder Musikverlag. Das heißt bei der Recherche checke ich immer erst wer involviert ist und wer der beste Ansprechpartner ist. Dann schreibt man eine nette Mail, stellt sich und das Projekt vor und fragt höflich ob es möglich ist mit dem jeweiligen Musiktitel zu arbeiten.
Die GEMA kommt erst am Schluss ins Spiel, wenn es darum geht das Video „Aufzuführen“. Im Fall von YouTube, Vimeo, usw. sind diese Plattformen dazu zuständig. Wenn eine DVD hergestellt wird muss man sich selbst darum kümmern.

Darf man das dann auch im Internet veröffentlichen?
Grundsätzlich ja. Da sich aber YouTube immer noch nicht mit der GEMA geeinigt hat, werden dort oft Videos gesperrt.

Macht die Auflage des Videos auch einen Unterschied?
Bei der DVD Auflage, Ja. Vor allem was die Kosten an die GEMA angeht.

Wie können die Strafen ausfallen, falls man Urheberrechte verletzt?
Wenn eine nicht kommerzielle Nutzung vorliegt, kann der Künstler auf sein „Persönlichkeitsrecht“ pochen und die Nutzung untersagen. So von wegen, „Die haben einen schlechten Style, ich will nicht dass die meinen Song verwenden“. Dann muss man das Video Offline nehmen und fertig. Handelt es sich um eine kommerzielle Nutzung kann man auf Urheberrechtsverletzung und sogar Schadensersatz verklagt werden, das kann dann richtig viel Geld kosten. Ganz wichtig: Immer im am Ende des Videos wenigstens den Künstler/Titel nennen und sich bedanken, das ist höflich und gehört sich so. Auch bei einer privaten Nutzung. Evtl. auch noch die Anmerkung, dass der Rechteinhaber sich melden soll falls er mit der Nutzung nicht einverstanden ist.

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